Teilnahmebedingungen

1.Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels „25.000 € Urlaubsgeld“ nachfolgend „Gewinnspiel“ sind die WELLER Premium GmbH und die WELLER Performance GmbH & Co. KG, jeweils geschäftsansässig Pagenstecherstraße 77–83, 49090 Osnabrück; nachfolgend gemeinsam „Veranstalter“. Die Veranstalter verlosen im Rahmen ihrer Neu- und Gebrauchtwagenkampagne „25.000 € Urlaubsgeld“ unter allen Teilnahmeberechtigten einen einmaligen Geldgewinn in Höhe von 25.000 €;in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro. 

  

2. Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel läuft vom 15.07.2026, 00:00 Uhr, bis zum 31.08.2026, 23:59 Uhr; nachfolgend „Aktionszeitraum“. Maßgeblich für die fristgerechte Teilnahme ist der Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses gemäß Ziff. 4. 

  

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und innerhalb des Aktionszeitraums bei einem teilnehmenden WELLER Premium- oder WELLER Performance-Autohaus einen Neu- oder Gebrauchtwagen im Wege der Finanzierung oder des Leasings erwerben. Voraussetzung ist der wirksame Abschluss eines Finanzierungs- oder Leasingvertrags innerhalb des Aktionszeitraums. Barkäufe sowie Fahrzeugerwerbe ohne Finanzierung oder Leasing sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ferner der Erwerb von Fahrzeugen der Marke MINI und MG, die im Agenturmodell vertrieben werden sog. Agenturware. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veranstalter und mit ihnen verbundener Unternehmen gem. § 15 AktG, deren Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder und Geschwister sowie an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Dienstleister und deren Angehörige.

  

4. Teilnahme
Die Teilnahme erfolgt automatisch mit dem wirksamen Abschluss eines Finanzierungs- oder Leasingvertrags über einen Neu- oder Gebrauchtwagen bei einem teilnehmenden WELLER Premium- oder WELLER Performance-Autohaus innerhalb des Aktionszeitraums. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos; über den regulären Vertragspreis hinaus ist kein Einsatz zu erbringen. Jede teilnahmeberechtigte Person nimmt unabhängig von der Anzahl der abgeschlossenen Verträge nur einmal am Gewinnspiel teil. Die Teilnahmeberechtigung entfällt, wenn der Finanzierungs-, Leasing- oder Fahrzeugvertrag vor der Gewinnerermittlung widerrufen, storniert, aufgehoben oder in sonstiger Weise rückabgewickelt wird. 

  

5. Gewinn. 
Verlost wird unter allen Teilnahmeberechtigten ein einmaliger Geldgewinn in Höhe von 25.000 €. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Ein Umtausch des Gewinns sowie eine Auszahlung in anderer Form als der Überweisung gemäß Ziff. 8 sind ausgeschlossen. Etwaige mit dem Gewinn verbundene persönliche Steuern trägt die Gewinnerin/der Gewinner selbst. 

  

6. Gewinnerermittlung. 
Die Gewinnerin/der Gewinner wird innerhalb von vier Wochen nach Ende des Aktionszeitraums im Wege einer Zufallsauslosung unter allen Teilnahmeberechtigten ermittelt. Die Auslosung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip und wird dokumentiert. 

  

7. Benachrichtigung. 
Die Gewinnerin/der Gewinner wird telefonisch, schriftlich oder per E-Mail über die im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Kontaktdaten benachrichtigt. Meldet sie/er sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, sind die Veranstalter berechtigt, den Gewinn unter den übrigen Teilnahmeberechtigten neu auszulosen. 

  

8. Auszahlung
Die Auszahlung des Gewinns erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein von der Gewinnerin/dem Gewinner benanntes Konto. Sie erfolgt nach Ablauf der für den zugrunde liegenden Finanzierungs-, Leasing- und/oder Fahrzeugvertrag geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Widerrufsfrist, sofern der Vertrag bis dahin nicht widerrufen, storniert, aufgehoben oder in sonstiger Weise rückabgewickelt worden ist. Die Veranstalter sind berechtigt, vor der Auszahlung die Identität der Gewinnerin/des Gewinners sowie die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen zu überprüfen. 

  

9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen, Manipulationen vornehmen oder in sonstiger unlauterer Weise auf das Gewinnspiel einwirken. In diesen Fällen können bereits zugesagte Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. 

  

10. Datenschutz
Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind die Veranstalter. Die im Rahmen des Gewinnspiels verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontakt- und Vertragsdaten) werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit es um die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen, die Verhinderung von Missbrauch und die Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen geht, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine Verarbeitung zu Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Teilnahme am Gewinnspiel ist hiervon nicht abhängig. Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gelöscht. Den Teilnehmenden stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch zu; ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzinformation der Veranstalter unter https://wellergruppe.de/datenschutzhinweise-gem-art-13-dsgvo  

  

11. Vorzeitige Beendigung / Änderung. 
Die Veranstalter behalten sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund abzuändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bereits wirksam entstandene Teilnahmeansprüche bleiben hiervon unberührt. 

  

12. Schlussbestimmungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.