Emobilitätsvorteil für Business -

Die vergünstigte Dienst­wagen­be­steuerung.

Wenn Sie ein vollelektrisches oder Plug-in-Hybrid-Modell als Firmenwagen auch privat nutzen, profitieren Sie von der vergünstigten Dienstwagenbesteuerung. Sparen Sie Geld und übernehmen Sie Verantwortung für die Umwelt – lassen Sie sich elektrifizieren!

Frau schließt TOYOTA an einer Ladestation an
Dienstwagenbesteuerung im Detail -

Dienst­wagen­be­steuerung einfach erklärt.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, welchen Sie auch privat nutzen dürfen, dann müssen Sie für diese private Nutzung Steuern zahlen. Das Finanzamt betrachtet die unentgeltliche Nutzung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung als Sachzuwendung, und diese muss in der Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil ausgewiesen werden. Als Grundlage des geldwerten Vorteils dient der Brutto-Listenpreis des genutzten Dienstwagens.

Der Klassiker, welcher immer noch für ein Modell mit Verbrennungmotor gültig ist, ist die 1 %-Regelung. In diesem Fall wird bei einem Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000,00 € der geldwerte Vorteil 500,00 € mtl. betragen.

Um auch im Dienstwagenbereich die Elektromobilität zu fördern wurde vom Bundesministerium die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung eingeführt. Für einen Plug-in Hybrid werden generell 0,5 % mtl. vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil angesetzt. Bei einem vollektrischen Modell sinkt der Prozentsatz weiter um die Hälfte auf 0,25 %, wenn der Buttolistenpreis einen Wert von 60.000,00 € nicht übersteigt. Wenn bei einem vollelektrischem Modell der Buttolistenpreis einen Wert von 60.000,00 € übersteigt, beträgt der geldwerte Vorteil, wie schon bei einem Plug-in Hybrid, 0,5 %.

Dienst­wagen­be­steuerung im direkten Vergleich.

Bei Fahrzeug mit reinem Verbrennung­s­antrieb

Bruttolistenpreis:
50.000,00 €

Geldwerter Vorteil:

500,00 €

(zzgl. 0,03% der Bemessungsgrundlage pro Monat für die Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte)

bei Fahrzeug mit Plug-in Hybridantrieb

Bruttolistenpreis:
50.000,00 €

Geldwerter Vorteil:

250,00 €

(zzgl. 0,03% der Bemessungsgrundlage pro Monat für die Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte)

Bei Fahrzeug mit einem reinem Elektroantrieb

Bruttolistenpreis:
50.000,00 €

Geldwerter Vorteil:

125,00 €

(zzgl. 0,03% der Bemessungsgrundlage pro Monat für die Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter für die Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeitsstätte)

Voraus­setzungen bei Nutzung eines Plug-in Hybrids.

Um bei privater Nutzung eines Plug-in Hybrid Dienstwagens in den Genuss der vergünstigen Dienstwagenbesteuerung  zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Plug-in Hybrid-Fahrzeug wird haupstächlich beruflich als Dienstwagen genutzt.

  • Der Firmenwagen wurde dem Arbeitnehmer erstmalig ab dem 01.01.2019 zur privaten Nutzung überlassen, ohne zuvor einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen worden zu sein.

  • Der Firmenwagen erfüllt die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), in dem der maximale Verbrauch von CO2/km sowie die elektrische Mindestreichweite, ermittelt nach dem WLTP-Testverfahren, festgeschrieben ist:
    - Verbrauch: maximal 50 g CO2/km oder
    - Mindestreichweite: mindestens 40 km (ab 01.01.2025: mindestens 80 km)

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