So funktioniert der Zuschuss

Neue E-Auto-Förderung 2026

Die Bundesregierung hat am 19.01.2026 eine neue Förderung für Elektroautos beschlossen, die Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens finanziell unterstützt.

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Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist die Fahrzeugklasse M1, also typische Pkw für den Personenverkehr.

Gebrauchte Elektroautos werden zum Förderstart 2026 nicht berücksichtigt und sollen nach aktuellem Stand auch nicht in absehbarer Zeit einbezogen werden. Ziel der Förderung ist es, den Neuwagenabsatz von Elektroautos gezielt zu unterstützen.

Förderfähige Antriebe:

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Vollelektrisch (BEV)

Keine zusätzlichen technischen Voraussetzungen – alle vollelektrischen Modelle sind förderfähig.

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Plug-in Hybrid (PHEV)

Förderfähig, wenn mindestens eine der Bedingungen erfüllt ist:
- max. 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder
- mind. 80 km elektrische Reichweite

Diese Vorgaben gelten nach aktuellem Stand bis 30.06.2027; ab 01.07.2027 wird eine Anpassung geprüft.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung setzt sich aus Basisbetrag + (ggf.) Kinderbonus + (ggf.) Einkommensbonus zusammen. Maximal sind bis zu 6.000 € möglich.

Die Förderung im Detail:


Einkommensgrenze der Förderung

Die Förderung ist einkommensabhängig und entfällt vollständig, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen folgende Grenzen überschreitet:

- ohne Kinder: über 80.000 €
- mit 1 Kind: über 85.000 €
- mit 2 oder mehr Kindern: über 90.000 €

I.
Basisförderung

Vollelektrisch (BEV): 3.000 €
Plug-in Hybrid (PHEV): 1.500 €

II.
Kinderbonus

500 € pro Kind, maximal 1.000 € (bis zu zwei Kinder)

III.
Einkommensbonus

Zusätzlich zur Basisförderung:
+ 1.000 € bei unter 60.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

+ weitere 1.000 € bei unter 45.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr

Beispiele zur neuen E-Auto Förderung 2026

  • BEV, 2 Kinder, Einkommen* 40.000 €:
    3.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 6.000 €

  • BEV, 1 Kind, Einkommen* 55.000 €:
    3.000 € + 500 € + 1.000 € = 4.500 €

  • BEV, keine Kinder, Einkommen* 75.000 €:
    3.000 € = 3.000 €

  • PHEV, keine Kinder, Einkommen* 50.000 €:
    1.500 € + 1.000 € = 2.500 €

*zu versteuerndes Haushaltseinkommen/Jahr

E-Auto Förderung:

Ab wann gültig?

  • Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.

  • Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein.

  • Rückwirkend: Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestell- oder Vertragszeitpunkt.

  • Antrag spätestens ein Jahr nach Zulassung möglich.

Leasingrate berechnet mit 4.000 € Sonderzahlung

Mit E-Auto-Förderung starten

Je nach persönlichem Anspruch lässt sich die Förderung als Sonderzahlung einsetzen und die Leasingrate reduzieren.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
grüner CUPRA Born bei Nacht, stehend vor einer Großstadt mit Hochhäusern

CUPRA Born

Ab 179 € mtl. Privatleasing

CUPRA Born:  Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 426 km (WLTP); Leistung: 150 kW (204 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
blauer MINI Cooper Electric mit weißem Dach unterwegs in der Innenstadt

MINI Cooper E

Ab 229 € mtl. Privatleasing

MINI Cooper E: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 300 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
grauer MGS5 EV auf einer grauen Straße, im Hintergrund der blaue Himmel

MGS5 EV

Ab 196 € mtl. Privatleasing

Energieverbrauch kombiniert: 16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Leistung: 125 kW (170 PS); Elektrische Reichweite: 340 km (WLTP). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
grauer Toyota bZ4X parkend vor modernem Haus

TOYOTA bZ4X

Ab 249 € mtl. Privatleasing

TOYOTA bZ4X Comfort: Energieverbrauch kombiniert: 13,5 kWh/100 km • WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km • CO2-Klasse: A • WLTP Elektrische Reichweite: 444 km • Spitzenleistung: 123 kW (167 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
Frontalansicht eines fahrenden BMW i4 auf einer städtischen Straße, mit markantem Kühlergrill und sportlichem Design.

BMW i4 Gran Coupe

Ab 309 € mtl. Privatleasing

BMW i4 eDrive35:  Energieverbrauch kombiniert: 14,8 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 509 km (WLTP); Leistung: 210 kW (286 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
Zwei silberne BYD SEAL Limousinen stehen auf einer spiegelglatten Fläche vor einer weiten, hellblauen Himmelskulisse; beide Fahrzeuge spiegeln sich deutlich im Untergrund.

BYD SEAL

Ab 399 € mtl. leasen

BYD SEAL Comfort: WLTP Energieverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100 km; WLTP CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 460 km. Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Bis zu 6.000€
E-Prämie*
ein grauer Lexus RZ auf Landstraße unterwegs

LEXUS RZ 350e Executive

Ab 419,00 € mtl. Privatleasing

LEXUS RZ 350e Executive: Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 559 km (WLTP); Leistung: 167 kW (227 PS). Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

Weitere Angebote

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Vollelektrisch

Sofort verfügbar

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Plug-in Hybrid

Sofort verfügbar

Eine Hand aus dem Fenster eines Fahrzeugs gestreckt, verschiedene unscharfe Lichter im Hintergrund

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Weitere Informationen zur E-Auto Förderung

FAQs

Förderung nur bei Kauf oder auch bei Leasing möglich?

Beides ist möglich. Leasing wird nach denselben Förderhöhen und Regeln gefördert – entscheidend ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und 36 Monate gehalten wird.

>> aktuelle Angebote

Gibt es eine Mindesthaltedauer?

Die Förderung ist sowohl beim Kauf als auch beim Leasing an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung gebunden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die geförderten Fahrzeuge tatsächlich über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Beim Kauf verhindert sie einen kurzfristigen Weiterverkauf mit Fördergewinn; beim Leasing stellt sie eine nachhaltige Nutzung des Fahrzeugs über die vereinbarte Laufzeit sicher.

Zählt der Kaufvertrag oder die Zulassung?

Maßgeblich ist die Zulassung (Neuzulassung nach dem 01.01.2026).

Welche Unterlagen werden für die Beantragung der E-Auto-Förderung benötigt?

Die endgültigen Anforderungen werden mit der offiziellen Förderrichtlinie zeitnah veröffentlicht. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass für die Antragstellung unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sind:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags des geförderten Fahrzeugs

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland

  • Die zwei zuletzt ergangenen Steuerbescheide, die jeweils nicht älter als drei Jahre sein dürfen

Zur beschleunigten Bearbeitung des Antrags wird voraussichtlich empfohlen, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in Verbindung mit der AusweisApp des Bundes zu nutzen.

Hinweis: Änderungen oder zusätzliche Nachweise sind möglich, sobald die Förderrichtlinie final veröffentlicht ist.

Gilt die Förderung auch rückwirkend?

Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2026 zugelassen wurden, können rückwirkend gefördert werden. Die Antragstellung soll ab Mai 2026 online möglich sein.

Warum gilt die Förderung nur für Neuwagen?

Die neue Förderung zielt darauf ab, den Kauf neuer Elektrofahrzeuge gezielt zu fördern. Damit möchte der Gesetzgeber sowohl den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe beschleunigen als auch Investitionen in die Entwicklung und Produktion moderner Fahrzeugtechnologien unterstützen.

Ist eine EU-Produktion Voraussetzung für die Förderung?

Nein. Eine "Made in EU"-Vorgabe gibt es aktuell nicht.

Ist eine Förderung von Gebrauchtwagen in Zukunft geplant?

Nach aktuellem Stand ist eine Förderung von Gebrauchtfahrzeugen nicht vorgesehen. Das Förderprogramm ist für 2026 ausdrücklich auf Neuwagen beschränkt. Zu einer möglichen Einbeziehung von Gebrauchtwagen in späteren Jahren liegen derzeit keine Beschlüsse oder Zusagen vor.

Muss die neue E-Auto-Förderung separat beantragt werden oder "läuft" sie automatisch beim Autokauf?

Die neue staatliche E-Auto-Förderung muss aktiv vom Käufer beantragt werden – sie wird nicht automatisch durch den Kauf oder das Leasing eines Fahrzeugs gewährt. Die Anträge sollen über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums gestellt werden, das voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar ist. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen und ist an Bedingungen wie zum Beispiel Einkommensgrenzen gekoppelt.

*Die beworbene E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 € stellt die maximal mögliche Fördersumme dar. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den jeweils gültigen Förderbedingungen und der individuellen Förderberechtigung (u. a. Einkommensgrenzen, familiäre Situation) und kann geringer ausfallen oder vollständig entfallen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Antragstellung und Bewilligung durch die zuständige Förderstelle. Weitere Informationen zur staatlichen E-Auto-Förderung unter: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung