Neue E-Auto-Förderung 2026
Die Bundesregierung hat am 19.01.2026 eine neue Förderung für Elektroautos beschlossen, die Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens finanziell unterstützt.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Voraussetzung ist die Fahrzeugklasse M1, also typische Pkw für den Personenverkehr.
Gebrauchte Elektroautos werden zum Förderstart 2026 nicht berücksichtigt und sollen nach aktuellem Stand auch nicht in absehbarer Zeit einbezogen werden. Ziel der Förderung ist es, den Neuwagenabsatz von Elektroautos gezielt zu unterstützen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung setzt sich aus Basisbetrag + (ggf.) Kinderbonus + (ggf.) Einkommensbonus zusammen. Maximal sind bis zu 6.000 € möglich.
Beispiele zur neuen E-Auto Förderung 2026
BEV, 2 Kinder, Einkommen* 40.000 €:
3.000 € + 1.000 € + 2.000 € = 6.000 €BEV, 1 Kind, Einkommen* 55.000 €:
3.000 € + 500 € + 1.000 € = 4.500 €BEV, keine Kinder, Einkommen* 75.000 €:
3.000 € = 3.000 €PHEV, keine Kinder, Einkommen* 50.000 €:
1.500 € + 1.000 € = 2.500 €
*zu versteuerndes Haushaltseinkommen/Jahr
Ab wann gültig?
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein.
Rückwirkend: Entscheidend ist das Zulassungsdatum, nicht der Bestell- oder Vertragszeitpunkt.
Antrag spätestens ein Jahr nach Zulassung möglich.
Mit E-Auto-Förderung starten
Je nach persönlichem Anspruch lässt sich die Förderung als Sonderzahlung einsetzen und die Leasingrate reduzieren.
FAQs
Förderung nur bei Kauf oder auch bei Leasing möglich?
Beides ist möglich. Leasing wird nach denselben Förderhöhen und Regeln gefördert – entscheidend ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und 36 Monate gehalten wird.
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Die Förderung ist sowohl beim Kauf als auch beim Leasing an eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung gebunden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die geförderten Fahrzeuge tatsächlich über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Beim Kauf verhindert sie einen kurzfristigen Weiterverkauf mit Fördergewinn; beim Leasing stellt sie eine nachhaltige Nutzung des Fahrzeugs über die vereinbarte Laufzeit sicher.
Zählt der Kaufvertrag oder die Zulassung?
Maßgeblich ist die Zulassung (Neuzulassung nach dem 01.01.2026).
Welche Unterlagen werden für die Beantragung der E-Auto-Förderung benötigt?
Die endgültigen Anforderungen werden mit der offiziellen Förderrichtlinie zeitnah veröffentlicht. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass für die Antragstellung unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sind:
Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags des geförderten Fahrzeugs
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
Die zwei zuletzt ergangenen Steuerbescheide, die jeweils nicht älter als drei Jahre sein dürfen
Zur beschleunigten Bearbeitung des Antrags wird voraussichtlich empfohlen, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises in Verbindung mit der AusweisApp des Bundes zu nutzen.
Hinweis: Änderungen oder zusätzliche Nachweise sind möglich, sobald die Förderrichtlinie final veröffentlicht ist.
Gilt die Förderung auch rückwirkend?
Fahrzeuge, die seit dem 01.01.2026 zugelassen wurden, können rückwirkend gefördert werden. Die Antragstellung soll ab Mai 2026 online möglich sein.
Warum gilt die Förderung nur für Neuwagen?
Die neue Förderung zielt darauf ab, den Kauf neuer Elektrofahrzeuge gezielt zu fördern. Damit möchte der Gesetzgeber sowohl den Umstieg auf klimafreundlichere Antriebe beschleunigen als auch Investitionen in die Entwicklung und Produktion moderner Fahrzeugtechnologien unterstützen.
Ist eine EU-Produktion Voraussetzung für die Förderung?
Nein. Eine "Made in EU"-Vorgabe gibt es aktuell nicht.
Ist eine Förderung von Gebrauchtwagen in Zukunft geplant?
Nach aktuellem Stand ist eine Förderung von Gebrauchtfahrzeugen nicht vorgesehen. Das Förderprogramm ist für 2026 ausdrücklich auf Neuwagen beschränkt. Zu einer möglichen Einbeziehung von Gebrauchtwagen in späteren Jahren liegen derzeit keine Beschlüsse oder Zusagen vor.
Muss die neue E-Auto-Förderung separat beantragt werden oder "läuft" sie automatisch beim Autokauf?
Die neue staatliche E-Auto-Förderung muss aktiv vom Käufer beantragt werden – sie wird nicht automatisch durch den Kauf oder das Leasing eines Fahrzeugs gewährt. Die Anträge sollen über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums gestellt werden, das voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar ist. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen und ist an Bedingungen wie zum Beispiel Einkommensgrenzen gekoppelt.
*Die beworbene E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 € stellt die maximal mögliche Fördersumme dar. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den jeweils gültigen Förderbedingungen und der individuellen Förderberechtigung (u. a. Einkommensgrenzen, familiäre Situation) und kann geringer ausfallen oder vollständig entfallen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Antragstellung und Bewilligung durch die zuständige Förderstelle. Weitere Informationen zur staatlichen E-Auto-Förderung unter: https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung